Aus der Reihe deutscher Unverschämtheiten:
Nimmt Argentinien die deutsche Kriegserklärung an?
Im Jahre 2002 war der argentinische Staat zahlungsunfähig, seine Staatsanleihen somit wertlos (siehe Artikel),
gerade die größten Speichellecker des Kapitals hatten das
Nachsehen. Argentinien hatte dann den Gläubigern das Angebot
gemacht, "entweder bei hohen Zinsen
und kurzer Laufzeit auf 70 Prozent ihres Kapitals zu verzichten oder
das Kapital mit Zinsverzicht und langer Laufzeit zu behalten. Weltweit
nahmen rund 75 Prozent der Gläubiger das Angebot an." (taz,
06.07.07) Dennoch gab es ein paar Hartgesottene, die den Weg der
Staatsgewalt bestritten und vor deutschen Gerichten gegen Argentinien
Klage erhoben. In Form von Bundesverfassungsgericht und OLG Frankfurt
stellt sich die BRD nun hinter die Eigentumsforderungen der deutschen
Kläger: Entwertetes Kapital ist keines, wenn die Entwertung nicht
höchstselbst vom deutschen Staat genehmigt wird! Und in der
Urteilsbegründung steht unverhohlen der Hinweis, daß aus
Argentinien wieder etwas herauszuholen sei. Das Urteil sei "auch(!!) in Deutschland"
vollstreckbar, was nichts anderes heißt, als daß
argentinisches Eigentum in der BRD enteignet werden kann, so der
deutsche Staat sich weigert, Truppen nach Buenos Aires zu schicken.
(14.08.07)
