Aus der Reihe deutscher Unverschämtheiten:
Nimmt Argentinien die deutsche Kriegserklärung an?

Im Jahre 2002 war der argentinische Staat zahlungsunfähig, seine Staatsanleihen somit wertlos (siehe Artikel), gerade die größten Speichellecker des Kapitals hatten das Nachsehen. Argentinien hatte dann den Gläubigern das Angebot gemacht, "entweder bei hohen Zinsen und kurzer Laufzeit auf 70 Prozent ihres Kapitals zu verzichten oder das Kapital mit Zinsverzicht und langer Laufzeit zu behalten. Weltweit nahmen rund 75 Prozent der Gläubiger das Angebot an." (taz, 06.07.07)  Dennoch gab es ein paar Hartgesottene, die den Weg der Staatsgewalt bestritten und vor deutschen Gerichten gegen Argentinien Klage erhoben. In Form von Bundesverfassungsgericht und OLG Frankfurt stellt sich die BRD nun hinter die Eigentumsforderungen der deutschen Kläger: Entwertetes Kapital ist keines, wenn die Entwertung nicht höchstselbst vom deutschen Staat genehmigt wird! Und in der Urteilsbegründung steht unverhohlen der Hinweis, daß aus Argentinien wieder etwas herauszuholen sei. Das Urteil sei "auch(!!) in Deutschland" vollstreckbar, was nichts anderes heißt, als daß argentinisches Eigentum in der BRD enteignet werden kann, so der deutsche Staat sich weigert, Truppen nach Buenos Aires zu schicken. (14.08.07)