Ausbeutung zum Weihnachtsfest
 

Der Weihnachtsstern wird in Bau- und Supermärkten zur Weihnachtszeit massenweise feilgeboten. Zu günstigsten Preisen, ab Euro 1,99. Und diese Blume trifft das festlich gestimmte Herz umso mehr, als sie ein Naturprodukt ist, also sauber, appetitlich und einfach hübsch.
Soviel Natur an ihr auch ist, so ist sie zum anderen eben auch Produkt, Produkt menschlicher Arbeit - oder anders ausgedrückt: der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft.
Nachdem der Kaffeepreis auf dem Weltmarkt abgesackt war, bot sich die Pflanze als Profit-Alternative an, und zwar hauptsächlich in Mittelamerika und dort vor allem in Guatemala. Die US-Firma Paul Ecke Ranch hat Geschäftssinn bewiesen und sich rechtzeitig drei Viertel der Patente an allen Weihnachssternsorten gesichert. Über die Hälfte ihrer Produktionsfläche liegt in Guatemala auf dessen besonders fruchtbaren Hochlandflächen.
In den Gewächshäusern sind so neue Arbeitsplätze entstanden und wie sie aussehen, läßt sich leicht beschreiben: Da die Arbeitsverträge meist nicht mehr als zwei Monate gelten, brauchen die Unternehmer keine Sozialabgaben zu entrichten. Das ist insbesondere deshalb irre, weil die Arbeiter und Arbeiterinnen der Besprühung der Pflanzen mit giftigen Pestiziden nicht ausweichen können. Sie dürfen nämlich den Arbeitsplatz während der Arbeitszeit auch unmittelbar nach einer Besprühung nicht verlassen. Alle tragen überdies luftige Kleidung, weil die Luft in den Gewächshäusern stickig ist. Die Kosten für die Behandlung der entstehenden Hautprobleme und der davon hervorgerufenen Schmerzen - nebst den anderen arbeitsbedingten Beschwerden durch das viele Bücken z.B. - müssen sie also selber von ihrem, eh nur aufs pure Überleben berechneten Lohn tragen. Sie erhalten einen staatlichen Mindestlohn von umgerechnet etwa 3,75 Euro pro Tag, der dem Kapital alle Freiheit, ihnen aber nicht die geringste läßt. In aller Regel hängen mehrere Münder an einem Einkommen. Aus diesen Gründen sind viele auf Überstunden angewiesen, die sie natürlich ohne Zuschläge leisten müssen; von vier Überstunden über die täglich normalen 10 Arbeitsstunden hinaus, werden ihnen ohnehin nur zwei entlohnt. Am Ende ihrer täglichen Arbeitszeit werden regelmäßig ihre Taschen kontrolliert, ob sie nicht das Unternehmen um einen Setzling betrogen haben. Zusammenschlüsse der Arbeiter sind selbstverständlich von Seiten der Firmen untersagt.  

Der Marktwirtschaft gilt unser Dank, gerade auch an Weihnachten unter der roten Pracht der Weihnachssterne!
Und der Dank der Arbeiter Guatemalas gilt dem Internationalen Freihandelsabkommen mit den USA, CAFTA genannt, welches ihrem Land gewährt, am Welthandel Anteil zu haben.
(16.12.07)