Der Kapitalismus macht den Menschen immer gesünder & deshalb kann der Sozialstaat seine Leistungen abbauen
oder in den Worten der Deutschen Bundesregierung:

"Aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und veränderter Lebensbedingungen leben die Menschen in Deutschland glücklicherweise immer länger und gesünder."



1977 »Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz«

- Patienten müssen bei Krankentransporten 3,00 DM zuzahlen

1982 »Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz«

- Die Zuzahlung der Versicherten wird auf 0,75 DM pro Medikament erhöht.

- Für verordnete Heilmittel (Bäder, Massagen etc.) und Brillen wird eine Zuzahlung von 2,50 DM eingeführt

1983 und 1984 »Haushaltsbegleitgesetz«

- Höhere Zuzahlung bei Krankentransport und erstmals auch bei Krankenhausaufenthalt 5,00 DM pro Tag

1989 »Gesundheitsreformgesetz«

- Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel

- Zehn Prozent Eigenbeteiligung bei Heilmitteln

- Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung jetzt 10,00 DM pro Tag

- Einführung gestaffelter Zuschüsse zum Zahnersatz

1993 »Gesundheitsstrukturgesetz«

- Gestaffelte Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln

- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 11,00 DM pro Tag

- Kieferorthopädie nur noch für unter 18-Jährige

1996 1. und 2. »Gesetzliche-Krankenversicherung (GKV)-Neuordnungsgesetz«

- Absenkung der Zahnersatz-Zuschüsse um fünf Prozent-Punkte

1997 »Beitragsentlastungsgesetz«

- Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen und der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln (15 Prozent)

- Senkung des Krankengeldes auf 70 Prozent des Bruttoentgelts (maximal 90 Prozent des Nettoentgelts)

- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 17,00 DM pro Tag

- Keine Leistungen mehr für Brillenfassungen

- Fortfall der Leistungen für Zahnersatz für nach dem 31. Dezember 1978 Geborene

- Nur noch Festzuschüsse zum Zahnersatz

2004 »Gesundheitsmodernisierungsgesetz«

- Einführung der Praxisgebühr bei Arzt und Zahnarzt

- Weitere Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen

- Eigenbeteiligung bei Heilmitteln jetzt nur noch zehn Prozent, dafür aber zusätzlich 10,00 Euro je Verordnung

- Zehnprozentige Eigenbeteiligung bei allen Hilfsmitteln

- Erhöhung der Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalt nun auf 10,00 Euro pro Tag

- Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld

- Streichung von Sehhilfen für über 18-Jährige

- Keine Fahrtkosten-Erstattungen mehr

- Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV

2007 »Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV«

- Einführung von Wahltarifen mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung an den medizinischen Versorgungskosten

- Einheitliche Krankenkassenbeiträge, jedoch Zusatzbeiträge möglich (bis zu 1 % des beitragpflichtigen Einkommens)

- Kosten für Medikamente müssen »angemessen« sein, (haus-)ärztliche Entscheidungen unter Hinzuziehen eines Facharztes auf Grundlage einer Übereinkunft von Apotheken und Farmakonzernen

- mobile Reha-Teams und Palliativ Care Teams statt oder in Kombination mit stationärer Behandlung bei chronisch Kranken

2011 »Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung«