Der Kapitalismus macht den Menschen immer gesünder & deshalb kann der Sozialstaat seine Leistungen abbauen
oder in den Worten der Deutschen Bundesregierung:
"Aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und veränderter Lebensbedingungen leben die Menschen in Deutschland glücklicherweise immer länger und gesünder."
1977 »Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz«- Patienten müssen bei Krankentransporten 3,00 DM zuzahlen
1982 »Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz«
- Die Zuzahlung der Versicherten wird auf 0,75 DM pro Medikament erhöht.
- Für verordnete Heilmittel (Bäder, Massagen etc.) und Brillen wird eine Zuzahlung von 2,50 DM eingeführt
1983 und 1984 »Haushaltsbegleitgesetz«
- Höhere Zuzahlung bei Krankentransport und erstmals auch bei Krankenhausaufenthalt 5,00 DM pro Tag
1989 »Gesundheitsreformgesetz«
- Festbeträge für Arznei- und Hilfsmittel
- Zehn Prozent Eigenbeteiligung bei Heilmitteln
- Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung jetzt 10,00 DM pro Tag
- Einführung gestaffelter Zuschüsse zum Zahnersatz
1993 »Gesundheitsstrukturgesetz«
- Gestaffelte Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln
- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 11,00 DM pro Tag
- Kieferorthopädie nur noch für unter 18-Jährige
1996 1. und 2. »Gesetzliche-Krankenversicherung (GKV)-Neuordnungsgesetz«
- Absenkung der Zahnersatz-Zuschüsse um fünf Prozent-Punkte
1997 »Beitragsentlastungsgesetz«
- Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen und der Eigenbeteiligung bei Heilmitteln (15 Prozent)
- Senkung des Krankengeldes auf 70 Prozent des Bruttoentgelts (maximal 90 Prozent des Nettoentgelts)
- Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt auf 17,00 DM pro Tag
- Keine Leistungen mehr für Brillenfassungen
- Fortfall der Leistungen für Zahnersatz für nach dem 31. Dezember 1978 Geborene
- Nur noch Festzuschüsse zum Zahnersatz
2004 »Gesundheitsmodernisierungsgesetz«
- Einführung der Praxisgebühr bei Arzt und Zahnarzt
- Weitere Erhöhung der Arzneimittel-Zuzahlungen
- Eigenbeteiligung bei Heilmitteln jetzt nur noch zehn Prozent, dafür aber zusätzlich 10,00 Euro je Verordnung
- Zehnprozentige Eigenbeteiligung bei allen Hilfsmitteln
- Erhöhung der Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalt nun auf 10,00 Euro pro Tag
- Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld
- Streichung von Sehhilfen für über 18-Jährige
- Keine Fahrtkosten-Erstattungen mehr
- Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der GKV
2007 »Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV«
- Einführung von Wahltarifen mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung an den medizinischen Versorgungskosten
- Einheitliche Krankenkassenbeiträge, jedoch Zusatzbeiträge möglich (bis zu 1 % des beitragpflichtigen Einkommens)
- Kosten für Medikamente müssen »angemessen« sein, (haus-)ärztliche Entscheidungen unter Hinzuziehen eines Facharztes auf Grundlage einer Übereinkunft von Apotheken und Farmakonzernen
- mobile Reha-Teams und Palliativ Care Teams statt oder in Kombination mit stationärer Behandlung bei chronisch Kranken
2011 »Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung«